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AGB |
A. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen finden auf alle Verträge Anwendung, die
MUG-PC als Verkäuferin der von ihr gehandelten Waren & Dienstleistungen
abschließt. Erklärungen von Mitarbeitern oder sonstigen Handlungsgehilfen von
MUG-PC die diesen Bedingungen oder anderen schriftlichen Erklärungen von MUG-PC
widersprechen, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich von
MUG-PC bestätigt werden. Andere entgegenstehende Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Annahme der von der MUG-PC gelieferten Waren & Dienstleistungen
bedeutet, dass der Auftraggeber auf andere von ihm genannte eigene Geschäftsbedingungen
verzichtet. In jedem Fall sind die nachstehenden Bedingungen der MUG-PC
rechtswirksam für den Gesamtvertrag.
Ein Kauf-Dienstleistungsvertrag kommt erst dadurch zustande, dass er von MUG-PC
schriftlich bestätigt wird. Bei Fehlen einer solchen schriftlichen Bestätigung
kommt der Kauf-Dienstleistungsvertrag durch die widerspruchslose Annahme
der Ware bzw. Dienstleistung
B. Waren
B .a Angebote & Preise
Unsere Angebote sind
freibleibend. Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungskosten,
Frachtkosten, sowie Transportversicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Garantie
ist gültig nach Maßgabe des Herstellers der Ware.
B. b Umfang der
Lieferpflicht und Lieferfrist
MUG-PC wird
zugesicherte Liefertermine nach Möglichkeit einhalten. Sollte MUG-PC in Verzug
geraten, so kann der Auftraggeber vom Vertrag erst dann zurücktreten, wenn er
MUG-PC eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen gestellt hat. Alle
sonstigen Ansprüche des Auftraggebers für den Fall der nicht bzw. nicht
rechtzeitigen, Belieferung sind ausgeschlossen. MUG-PC ist von der
Lieferverpflichtung entbunden, wenn sie ihrerseits von ihrem Vorlieferanten
nicht rechtzeitig und nicht in den richtigen Spezifikationen beliefert wurde.
Darüber hinaus ist MUG-PC von jeglicher Lieferverpflichtung bei
Eingriffen höherer Gewalt, erheblichen Schwankungen der Wechselkurse oder der
Marktpreise entbunden. In solchen Fällen ist MUG-PC berechtigt, nach ihrer Wahl
entweder eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen
oder vom Vertrag zurückzutreten.
Auch der Auftraggeber kann verlangen, dass ein neuer Kauf-Dienstleistungsvertrag
abgeschlossen wird, der die veränderten Konditionen berücksichtigt. Ein
solches Verlangen hat er spätestens am dritten Tag nach der Mitteilung von
MUG-PC, in welcher MUG-PC vom Vertrag wegen veränderter Konditionen zurücktritt,
gegenüber MUG-PC geltend zu machen. Abbildungen, Zeichnungen, Größenangaben,
Leistungsangaben usw. sind nur angenähert maßgebend. Abweichungen durch
inzwischen eingetretenem, technischen Fortschritt behalten wir uns auch nach der
Bestätigung des Auftrages vor.
C. Dienstleistungen
MUG-PC erbringt
Dienstleistungen im Rahmen des schriftlich bestätigten Zeitraumes nach den
Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung durch qualifizierte
Mitarbeiter.
Die Auswahl der Mitarbeiter, die Dienstleistungen erbringen, bleibt MUG-PC
vorbehalten.
C. b
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt
MUG-PC bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden Dienstleistungen.
Dabei schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich
seiner Räume, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung
erforderlich sind. Insbesondere wird der Auftraggeber
- soweit erforderlich - Arbeitsräume für die Mitarbeiter von
MUG-PC je nach Bedarf und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen
und einen Ansprechpartner benennen, der den Mitarbeitern von MUG-PC für
Information und Kommunikation etc. während der üblichen Arbeitszeit innerhalb
des vereinbarten Zeitraums zur Verfügung steht. Dieser Ansprechpartner muss ermächtigt
sein, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrags als
Zwischenentscheidung notwendig sind.
Zur Mitwirkungspflicht gehört insbesondere die unaufgeforderte
Mitteilung wenn an dem von MUG-PC betreuten PC-System Änderungen gemacht
wurden.
Die Verantwortung für die regelmäßige Sicherung der vorhandenen Daten liegt
in jedem Fall beim Auftraggeber.
C. c
Termine
Kommt MUG-PC mit dem
Abschluss der vereinbarten Dienstleistungen in Verzug, so ist der Auftraggeber
berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von MUG-PC gesetzten Nachfrist, den
betreffenden Auftrag fristlos zu kündigen. Etwaige Schadensersatzansprüche des
Auftraggebers wegen verspäteter Leistung beschränken sich für die Zeit des
Verzuges je vollendeter Woche auf 1/2 v.H., maximal jedoch 5 v.H. des
betreffenden Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung übernimmt MUG-PC im
Fall des Verzugs nicht, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes zwingend gehaftet
wird.
C. d Verzug des
Auftraggebers
Unterlässt, bzw. verzögert,
der Auftraggeber eine ihm nach Ziffer C. b oder gesonderter Vereinbarung
obliegende Mitwirkung, so kann MUG-PC für die infolgedessen nicht geleistete
Dienstleistung die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung
verpflichtet zu sein.
Entschließt sich MUG-PC die Dienstleistung dennoch zu erbringen, so erfolgt
dies nur nach angemessener Anpassung des Zeitplans.
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienstleistung in Verzug, so berührt
dies nicht seine Verpflichtung, die vereinbarte Vergütung zu entrichten. Unberührt
bleiben die Ansprüche von MUG-PC auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen.
C. e Rechte an
Arbeitsergebnissen
Soweit im Einzelfall
nichts anderes vereinbart wird, räumt MUG-PC dem Auftraggeber an den
Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Dienstleistung erstellt werden, ein nicht
ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes
Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein.
Insbesondere von MUG-PC erstellte Software unterliegt dem
Urheberrecht.
C. f. Honorare
Die Honorare für die von
MUG-PC erbrachten Beratungs- und Schulungsleistungen berechnen sich nach den für
die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten, sowie Reise- und ggf. Übernachtungsspesen,
soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
Die Honorare ergeben sich aus einem während der Bindefrist angenommen Angebot
von MUG-PC. Verschiebt sich jedoch der Termin, zu welchem Dienstleistungen
erbracht werden sollen, infolge von MUG-PC nicht zu vertretender Umstände auf
einen Zeitpunkt später als drei Monate nach Eingang des ursprünglichen
Auftrages, so wird der ursprünglich erteilte Auftrag neu kalkuliert und der
dann zu entrichtenden Vergütung zugrunde gelegt.
Das jeweilige Honorar für Dienstleistungen ist sofort nach
Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. MUG-PC
ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit, ansonsten
bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu berechnen.
C. g Haftung
Führen Dienstleistungen
von MUG-PC zu unmittelbaren Schäden, so haftet MUG-PC hierfür im Fall von
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und Schäden an privat
genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen, es sei
denn, dass MUG-PC deren Vernichtung vorsätzlich verursacht hat und der
Auftraggeber sichergestellt hat, das diese Daten aus Datenmaterial, das in
maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand
rekonstruiert werden können. Alle sonstigen Schadensersatzansprüche, gleich
aus welchem Rechtsgrund, gegen MUG-PC und ihre Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen.
.
Der Auftraggeber darf
kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit es sich nicht aus Forderungen
aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Er darf nur Forderungen aufrechnen,
die von MUG-PC schriftlich anerkannt oder die rechtskräftig festgestellt sind.
Falls eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam werden sollte, wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Darmstadt, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. MUG-PC ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für Sitz des Auftraggebers zuständigen Gericht geltend zu machen.